Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Bundesgebiet Deutsches Reich am 27.7.1914

Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914

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Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.

Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?

Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:

Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:

Artikel 25 Grundgesetz und Artikel 1 Reichsverfassung

Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.

Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.

In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.

Nachtrag 04. März 2019
Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.

Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.

Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.

Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.

Wenn das kein Skandal ist….

Folgendes Bildmaterial darf gerne zum Verbreiten genutzt werden:

2×100 Euro Belohnung:
Bismarcks Erben und Bernd (siehe Kommentare unten) setzen jeweils eine Belohnung in Höhe von 100 Euro aus. Die Belohnung erhält derjenige, der eine andere gesetzliche Definition für den Begriff „Bundesgebiet“ benennen kann als die in Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 gegebene.

Nachtrag 9. Mai 2019:
Nach drei Monaten und über 15.000 Zugriffen hat es niemand fertig gebracht, eine andere gesetzliche Definition für den Begriff „Bundesgebiet“ zu benennen. Damit ist es offenkundig: Es existiert keine andere Definition als die in Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 gegebene. Das deutsche Völkerrechtssubjekt ist das Deutsche Kaiserreich.

39 comments on “Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

  1. : bernd :Momm

    Um einen Anreiz dafür zu geben, lege ich noch € 100,- ( Einhundert) oben drauf. Ehrenwort eines Preußen.
    Sendet mir Kt. Nr. ich überweise es. Sollte sich keiner finden, betrachtet es als Spende.

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  2. Ralf Förster

    Ihr bezieht euch auf die SHAEF Gesetze. Interessant ist, daß dieses Gesetz doch wohl nur für die von den Westalliierten besetzten Gebiete gilt, oder täusche ich mich? Im Osten galten (oder gelten) die SMAD-Befehle. Sind die durch den 2+4 Vertrag ungültig oder nicht?

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    1. Sascha171 Post author

      Das ist eine sehr interessante Frage, zu deren Kern wir noch nicht vorgedrungen sind. Fakt ist: Die SHAEF-Gesetzgebung der „Hauptsiegermacht“ USA bilden die Grundlage für die 1942 gegründete Feindstaatenorganisation UN, d.h. die Mitgliedsstaaten der UN haben sich der SHAEF-Gesetzgebung unterworfen. Nun ist es aber so, dass sich die Sowjetunion als Gesetzgeber der SMAD-Befehle im Jahre 1991 aufgelöst hat. Angenommen sie würden ebenfalls fortgelten, wer ist der legitime Rechtsnachfolger der Sowjetunion? Ist es die Russische Föderation oder ist es Weißrussland? Wie gesagt, wir sind noch nicht zum Kern vorgedrungen, weil sie für die deutsche Frage zweitrangig ist. Wer hier Erhellendes beitragen kann, ist herzlich eingeladen, dies zu tun.

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    1. Sascha171 Post author

      Der Autor Dr. Eggert Winter zieht für seine Definition das „Staatsgebiet“ aus der Präambel des Grundgesetzes heran. Koebler’s juristisches Wörterbuch definiert Präambel wie folgt „Präambel ist bei Staatsverträgen und →Gesetzen der dem Text vorangestellte Vorspruch, der zwar grundsätzlich vor allem politische Programmsätze enthält, aber doch auch zur →Auslegung des Texts verwandt werden kann.“ Die Rechtsnorm eines Gesetzes beginnt mit Artikel 1 bzw. Paragraf 1. Selbst wenn das Bundesgebiet in der Präambel explizit benannt wäre, was nicht der Fall ist, wäre das immernoch keine Rechtsquelle.

      Ein ähnliches Geschwurbel (anders kann man es wirklich nicht bezeichnen) liefert das sog. „Bundesministerium des Inneren“: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/staatsgebiet/staatsgebiet-node.html
      Da heisst es „Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Staatsgebieten der Länder zusammen“. Schaut man nun in die Verfassungen der Länder, findet man dort wiederrum keine Staatsgebiete definiert. Wie das aussehen müsste zeigt exemplarisch Artikel 1 der Reichsverfassung 1871, Artikel 1 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31.1.1850 oder auch Artikel 1 der Schweizerische Eidgenossenschaft (http://www.verfassungen.ch/verf99-i.htm).

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    1. Sascha171 Post author

      Es war niemals „gültig“, es wurde mittels militärischer Gewalt oktroyiert, also »geltend« gemacht: „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlungen besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).“ Creifeld’s Rechtswörterbuch 17. Auflage im Verlag C.H. Beck 2002.

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  3. : m a r c e l : s ü l t e n f u ß

    Horst Seehofer hatte ende 2015 Jahr zur Grenzöffnung durch Bundeskanzlerin Merkel folgendes gesagt:
    +++ Es ist die Herrschaft des Unrechts.+++…

    aber gemeint hat ER vllt.was anderes, was mehr SINN ergibt….:
    Es ist die Herrschaft des + UN – RECHTS + = United Nations – Recht = die Herrschaft des VEREINTEN NATIONEN – RECHTS

    Wer es jetzt noch nicht verstanden, nicht kapiert hat sollte dann Mal lesen::
    Art. 53 und Art: 107 UN-CHARTA ( ++ Feindstaatenklausel ++)
    ++ Zwangsmaßnahmen gegenüber den Feindstaaten ++.steht dort!..

    Ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) der BRD …. eine…. F Ä L S C H U N G !!
    1) es steht kein Staat dabei, für welchen Staat ?? (es Gültigkeit hat.) Im Original steht der Staat dabei…..???
    2) es wurde Verbraucher und Unternehmer als Überschrift bei § 1 hinzugefügt ????
    3) es wurden 17 Paragraphen beim Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche hinzugefügt ????
    Siehe Art. 50 EG BGB (hier nicht wiedergegeben),
    im Original wäre es Art. 32 EG BGB
    4) Nach § 2385 BGB müßte etwas entscheidenes stehen: ?????
    Besorgt Euch ein BGB aus dem Antiquariat von 1898 Jahr: Ihr werdet Staunen….

    Es gibt noch 2 Weitere Punkte, aber ich denke das sollte reichen…..

    Kleine Empfehlung :
    Bücher von
    Georg Kausch +++ Die unbequeme Nation +++ 2000 Jahre Wirtschafts- und Religionskrieg gegen die Deutschen
    von
    Elisabeth Roth ++ Band 1 ++ Band 2 ++++ Band 3 ++++ Und führe uns zur …….

    Wohl an, bis dann
    Die Cheruben sind bereits zurück……

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  4. Pingback: Das Geheimnis des Bundesgebietes | HEIMDALL WARDA – Die das Gras wachsen hören

    1. Sascha171 Post author

      Artikel 50 Einführungsgesetz BGB (EGBGB) sagt: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft..:“ also schauen Deutsche einfach in die gültigen Gesetze, hier §2 des Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867. In der Kommentierung von Emil Riedel – Reichsverfassungsurkunde (https://bismarckserben.org/material/Reichsverfassungsurkunde-Riedel.pdf Seite 228) heißt es dazu: „Jedes Beweismittel, durch welches den Besitz der Bundesangehörigkeit glaubhaft dargetan werden, ist zulässig.“ Alles, was wir bedürfen sind unsere Abstammungsnachweise gem. §4(1) RuStaG, sprich: Schon der lückenlose Nachweis der Geburtenbuchauszüge bis vor 1914 genügt vollkommen.

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  5. Stefan

    Kann nicht Georg Friedrich Prinz von Preussen als legitimer Nachfolger des letzten Kaisers, Abdankung war mehr oder weniger rechtens wie ich lesen konnte, nicht vor dem internationalen Gerichtshof klagen?

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  6. Denise

    Nun denn… Ich bin Preussin.
    Sämtliche Dokumente bis 1913 liegen vor und ich könnte auch bis 1700undpaarzerquetschte zurück, wenn es denn von Nöten sein sollte.

    Was genau kann/soll/muss ich tun, wenn ich doch eine derer bin, von denen es abhängt?!

    Es ist ehrlich gesagt zum verrückt werden, wenn man auf diese Frage partout keine Antwort bekommt, egal ob durch selbstständiges suchen oder durch die Stellung der Frage an andere.

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  7. Gigl

    Ja, ihr habt recht. Dazu verfolgt die Lektionen von Dr. Ebel auf dem Kanal von Marco Wange. Was die SMAD – Befehle angeht stimmen diese mit den Gesetzen des alliierten Kontrollrates überein und demzufolge hat die Hauptsiegermacht auch in Mitteldeutschland seine Gültigkeit. Fakt ist auch das das GG und die Verfassung der DDR durch die Vier Mächte am 17.7.90 in Paris aufgehoben worden sind.

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    1. Ehrengard Becken-Landwehrs

      Laut meinen Recherchen ist das GG (zur DDR kann ich mich nicht äußern, da nicht recherchiert) nicht aufgehoben worden, sondern man hat ihm den Zuständigkeitsbereich gelöscht! ((Soll der amerikanische Außenminister Baker gewesen sein, was von vielen bestritten wird. Da die BNRiD nachweislich Amiland ist (siehe u. a. hier: http://www.youtube.com/watch?v=uBcFJS-Lf8Y), gehe ich davon aus, daß es Baker war. Soviel zu unserer angeblichen Souveränität ) Ein Gesetz, das der Zuständigkeitsbereich entzogen wird, ist ungültig. Kein § oder Artikel darf. aufgrund von rechtlichen Vorschriften mit einem anderen Text versehen und erneut eingesetzt werden – und das geschah knapp 2 Jahre später mit Artikel 23, GG! Man hätte z. B. Artikel 23 a hinzufügen können, dann wäre es wieder gültig geworden. Meiner Meinung hat man das ganz bewußt so gehandhabt, damit Dummdeutsch nicht auf die Idee kommt, das GG sei nicht mehr gültig. Im übrigen habe ich dieser Tage gelesen, daß das GG 2010 (?) auch offiziell außer Kraft gesetzt worden ist.

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      1. Sascha171 Post author

        Danke für deine Ausführungen, Ehrengard. Das Grundgesetz war zu keiner gültig, als Besatzungsordnung wurde es mittels militärischer Gewalt oktroyiert und in der Folge von fremden Mächten geltend gemacht. Ob das Grundgesetz heute in Anwendung ist, ist im Prinzip vollkommen irrelevant. Das Bundesgebiet jedoch bleibt gültig, denn es ist das Territorium des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich. Und dieses Territorium wurde durch das RuStag von 1913 mittels ius sanguinis an die Deutschen gebunden. Solange in eines Kindes Adern deutsches Blut fließt, solange wird das Völkerrechtssubjekt mit seinem Bundesgebiet Gültigkeit behalten.

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  8. michy.07

    Klingt ja alles sehr plausibel, doch glaubt irgend jemand das der Amerikaner auf seine deutsche Kolonie verzichtet ? Wie Herr Obama in Rammstein zu seinen Soldaten sagte : “ Deutschland ist ein besetztes Land und wird es bis 2099 auch bleiben.“ Aber auch Herr Putin hat
    der Frage der Rückgabe der ( vorübergehend fremd verwalteten ) Ostgebiete Deutschlands zugestimmt, weiter sagte er : “ Ja es stimmt, aber wer die Büchse der Pandora öffnen will solle es tun, er werde es nicht sein.

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    1. Sascha171 Post author

      Hier muss man sich fragen: Was bedeutet eigentlich Souveränität? Seit wann muss man Dritte um sein Erbe bitten? Was Putin betrifft, so sagt er doch ganz deutlich: Nur die Deutschen können die Büchse der Pandorra öffnen. Gleiches sagt übrigens Trump, als er im Besein Merkels vom Frieden für Deutschland spricht. Die englische Sprache differenziert zwischen dem Futur, das mit „will“ (unbestimmter Zeitpunkt in der Zukunft) und jenem, das mit „going to be“ (feststehender Zeitpunkt in der Zukunft) gebildet wird. Beide Präsidenten sagen uns ganz deutlich: Das können nur die Deutschen tun. Hier muss man sich also nochmal fragen: Was bedeutet eigentlich Souveränität?

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    1. Sascha171 Post author

      Das Buch ist bekannt, es enthält viele, zum Teil unbekannte, schmerzhafte Wahrheiten. Dennoch ist das Buch NICHT empfehlenswert, denn es verherrlicht die nationalsozialistische Weltanschauung. Birthelm spricht „das deutsche Volk“ an und ignoriert dabei, dass es, abgesehen von gewissen 12 Jahren, „ein deutsches Volk“ nie gegeben hat. Jahrtausendelang gab es eine deutsche Nation aus deutschen Völkern und Stämmen. Wenn Birthelm unter Entnationalisierung und Internationalisierung feststellt, „Schon Karl Marx hatte die Idee, die Völker theoretisch zu entseelen, und an ihrer Stelle den materialistisch konzipierten Begriff universaler „Gesellschaftsformationen“ zu setzten.“, dann muss man einfach sehen, dass die Nationalsozialisten selbst nichts anderes taten. Sie faßten Bayern, Sachsen, Württemberger, Hessen und alle übrigen Deutschen ebenfalls unter einer universalen Gesellschaftsform zusammen: „Ein deutsches Volk“. Weiters führt Birthelms Weg einmal mehr NICHT zur Lösung, der Wiederherstellung des souveränen deutschen Völkerrechtssubjekts. Sein Weg soll Heim ins Reich der nationalsozialistischen Weltanschauung führen. Und das ist ein linker Irrweg, denn der rechte Weg führt Heim ins Reich unserer Altvordern, die den ewigen Bund schlossen: Das Deutsche Reich. Wenn die Deutschen endlich in breiter Masse die von den Alliierten gezogene rote Linie im Jahr 1933 durchstoßen und begreifen würden, dass auch der Nationalsozialismus nur eine oktroyierte Gesellschaftsform darstellt, wäre schon viel erreicht. Übrigens: Wer nationalen Sozialismus sucht, der sollte sich mal dediziert mit der preußischen Geschichte auseinandersetzen. Er wird erstaunt feststellen, dass „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ nur ein billiger Abklatsch war: Hardenberg gab diese Richtung für Preußen bereits 1806 vor: „Salus publica suprema lex esto.“ Deshalb steht als Staatszweck in der Präambel der Reichsverfassung von 1871: „Schutz des Bundesgebietes, des innerhalb desselben gültigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes.“

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  11. Rudi61

    Ich bin neu hier und schätze das Fachwissen und den Umgangston. Es ist sehr angenehm ! Das GG für die „BRD“ spricht im Art.25 von Bewohnern. Ich persöhnlich bin Einwohner im Bundesstaat Sachsen. Die Definition von Bewohner ist doch die : ist ein Ansässiger, Mit/Bürger, Zeitgenosse, BESETZER, BESATZER, ein INHABER aber nicht EIGENTÜMER. Im Gegensatz zu Einwohner : ist Eingeborener ( Ureinwohner oder Einheimischer ), also jemand, dessen Volksstamm hier die Heimat hat. Was bedeutet der Querverweis zur RuStaG § 1

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    1. Sascha171 Post author

      Hallo Rudi. Wie im Artikel geschildert wird „Bewohner“ nicht im juristischen Wörterbuch definiert, der von Dir bevorzugte „Einwohner“ hingegen sehr wohl:

      Einwohner ist der in einem Staat oder einer Gemeinde wohnende Mensch. Als Einwohner ist er berechtigt, die vorhandenen Einrichtungen zu benutzen. Er ist zugleich verpflichtet, die Lasten zu tragen.

      Klingt gut soweit? Ein Vergleich mit der Definition für „Bürger“ macht deutlich, dass nicht alles, was gut klingt, auch gut gemeint ist:

      Bürger ist der Staatsangehörige oder der Gemeindeangehörige bzw. der aktiv Wahlberechtigte bei Staatswahlen und Kommunalwahlen.

      Mal darauf achten: Die Bürgermeister der gegenwärtigen Verwaltungen laden idR zu „Einwohnerversammlungen“ und nicht mehr zu „Bürgerversammlungen“ ein. Eigentlich sollten sie Einwohnermeister heißen. Merke: Der in einer Gemeinde wohnende Mensch ist noch lange kein Gemeindeangehöriger, und nur dieser besitzt die vollen bürgerlichen Rechte (vgl. Unterstützungswohnsitz → RV Artikel 3 Note 2 unter A e).)

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  12. Bernhard169

    Das erwähnte, Salus publica suprema lex est, in seiner Bedeutung, die öffentliche Sicherheit ist das oberste Gesetz, sollte uns anspornen unser Recht wieder in unser eigene Hand zu nehmen. Wenn wir uns nicht darum kümmern habe ich die Befürchtung das, unsere Nachkommen, nicht mehr den Geist haben auch nur einen klaren Gedanken zu äußern oder den Mut besitzen ihr Recht durchzusetzen.
    Das häufig erwähnte 5G wird dabei sicher von Bedeutung sein um Bestrebungen der Souveränität im Keim zu ersticken.

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  16. Hans-Peter Hansen

    Moin,

    u.a. verweisen sie in ihren Texten, auf den 2+4 Vertrag. Ich erlaube mir den Hinweis, dass gem. GG Art 59 (1) (Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. …) weder BRD-Kanzler noch und/oder BRD-Außenminister „ermächtigt“ sind, für die BRD völkerrechtlich Verträge zu unterzeichnen. Somit sind alle, von der BRD abgeschlossenen Verträge, die NICHT vom BRD-Präsident unterzeichnet wurden, völkerrechtswidrig und somit NICHT bindend (unwirksam) sind. Die Alliierten haben volle Kenntnis über das GG und sogar mitgewirkt und können somit NICHT sagen, davon wissen wir nichts.

    MfG

    H.-P. Hansen

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  17. Hans-Peter Hansen

    Preußen wird/wurde mit „ß“ geschrieben und NICHT mit „ss“ wie in der kaiserlichen „Abdankungsurkunde“ – „Meier“ mir „ei“ ist NICHT gleich „Mayer“ mit „ay“.

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  18. Karl P.Schlor, Unabhäbgiger Publizist

    Tolle Seite die sich von ähnlichen sehr positiv unterscheidet, z.B. auch durch die guten Antworten der Blogger durch Sascha!
    (ich kann fast nur im Netz publizieren, im öffentlich-unrechtlichen Raum gibt es nur Totschweigen, weil man keine Antworten
    geben will oder kann!)

    Reply
  19. Dietmar

    @Sacha171
    Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage..
    Hast du oder jemand anderes schon einmal mit Georg Friedrich über dieses Thema gesprochen, z.B. wie es weiter gehen könnte?
    Und wenn ja, was hat er gesagt..?

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  20. Helmut

    Im Jahr 2018 habe ich zur Neuausgabe „Creifelds Rechtswörterbuch“, zu ausgewählten Begriffen, meine Auffassung dem Verlag C.H.Beck mitgeteilt. Der Ausdruck „Bundesgebiet“ stand nicht zur Diskussion; hier der Original-Text aus den Rechtswörterbuch:
    Bundesgebiet ist das → ist das Staatsgebiet der BRep. Es besteht aus den Gebieten der → Länder. Bundesunmittelbares Gebiet – dh Gebiet, das nicht zugleich einem Land angehört – gibt es nicht. Demgemäß bestehen innerhalb des B. die Gebietshoheit sowohl des Bundes als auch der Länder nebeneinander. Änderungen des B. bedürfen eines Bundesgesetzes (in Verbindung mit einem Staatsvertrag) und der Zustimmung des betroffenen Landes. Die innergebietliche Gliederung des B. in Länder wird vom Grundgesetz nicht als unabänderlich betrachtet; es sieht vielmehr in Art. 29 ein Verfahren zur → Neugliederung des Bundesgebietes vor. → Wiedervereinigung. Quelle: Creifelds Rechtswörterbuch, 22., neu bearbeitete Auflage 2017, S.261.

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    1. Sascha171 Post author

      Es bleibt dabei: Es findet sich in 154 Jahren gesamtdeutscher Gesetzgebung nur eine einzige Stelle in Rechts- und Gesetzestexten, die das Bundesgebiet normiert und das ist Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871.

      Reply
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