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Bismarcks Erben, das sind gesetzliche Deutsche durch Abstammung und Geburt mit Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. Wir betreiben diese Weltnetzseiten auschließlich aus unseren Bundesstaaten und in unserer Rechtsstellung als grundrechtsberechtigte Deutsche und Bundesstaatenangehörige gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland iVm Artikel 50 Einführungsgesetz BGB iVm §§ 1 und 4(1) des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913.

Unser Netzangebot besteht seit August 2018, wir arbeiten u.a. am Aufbau wirklich sicherer Kommunikationswege. Bis diese Infrastruktur geschaffen ist, sind wir über Bismarcks Erben Telegram Gruppe und über dieses Kommentar-Formular zu erreichen:

(Keine Sorge: Es ist zwar ein Kommentar-Formular aber die hier versendeten Nachrichten werden NICHT veröffentlicht!)

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