Pressemitteilung zu Gewalttaten gegen Polizisten.

Am Montag, den 7. Februar 2022 soll ein angetrunkener Mann im südbadischen Efringen-Kirchen absichtlich einen Polizeivollstreckungsbeamten angefahren1 haben. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft, gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt.

Am Donnerstag, den 10. Februar 2022 berichteten Tagesspiegel2 und SWR3 übereinstimmend, der Beschuldigte Manfred J. habe in Verbindung mit dem Preußischen Institut von Bismarcks Erben gestanden. Zudem wird gemutmaßt, Manfred J. habe eine Radikalisierung erfahren, die zu einer solchen Tat geführt haben könnte. Gleichzeitig titelt Thomas Steiner in der Badischen Zeitung4 „In der Szene der Reichsbürger ist die Polizei ein Feindbild“.

Da das Preußische Institut und Bismarcks Erben regelmäßig der Szene der sog. „Reichsbürger“ zugerechnet werden, sieht sich das Preußische Institut veranlasst, folgende Pressemitteilung zu veröffentlichen:

Das Preußische Institut und Bismarcks Erben distanzieren sich ausdrücklich von jeder Form von Gewalt – mit Ausnahme legitimer Staatsgewalt. Seit Gründung des Preußischen Instituts im Frühsommer des Jahres 2018 wird das stets deutlich zum Ausdruck gebracht: Die Maxime lautet „Wir kämpfen nicht gegen etwas, denn der Krieg muss nun enden.“

Insbesondere verurteilen das Preußische Institut und Bismarcks Erben Gewalttaten gegen Polizeivollstreckungsbeamte. Entgegen den Darstellungen in der Badischen Zeitung, die Polizei sei „Feindbild“, sagen wir: Bedienstete in Uniform sind keine Feinde sondern Bundesbrüder, auf deren wertvolle Dienste auch in der künftigen deutschen Staatlichkeit nicht verzichtet werden kann und soll.

Entsprechend wurde und wird Polizeibediensteten keine Antipathie entgegen gebracht, sondern stattdessen der Dialog gesucht – wann immer sich die Gelegenheit bietet, sei es am Denkmal in Nossentin, am Bismarckstein in Teterow oder im Rahmen von Veranstaltungen in Berlin.

Im Dialog mit Bediensteten der Polizei.

Als gesetzliche Deutsche sind wir den deutschen Gesetzen verpflichtet, mahnen bei jeder Gelegenheit zu ihrer Beachtung und erkennen an, daß Staatsgewalt in keinem Moment eines Repräsentanten entbehren kann, das gilt in ganz besonderem Maße für jene Kräfte, welche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten haben. Und so erklären wir unmissverständlich:

Körperliche Gewalt stellt in jedem Rechtskreis eine Straftat dar – ausgenommen hiervon ist Notwehr bei rechtswidrigem Angriff gemäß § 32 StGB geltend bzw. § 53 StGB gültig.

Deshalb gehen wir konform mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl und ergänzen ihn sogar: «Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten sowie alle übrigen Bediensteten der untersten Verwaltungsebene werden wir niemals tolerieren.»

Entsprechend werden das Preußische Institut und Bismarcks Erben zukünftig in den Reihen des Indigenats noch intensiver sensibilisieren, denn schließlich ist bekannt: Gewalt erzeugt Gegengewalt und das Gesetz der Resonanz ist unerbittlich.

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5141585
2 https://archive.fo/U9ewN
3 https://archive.fo/v5AM3
4 https://archive.fo/SSARi
Diese Seite: https://bismarckserben.org/aktuelles/?p=703

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