Wie sieht die natürliche Person eines Deutschen aus?

Beitrag als Podcast anhören:

„… bis die Deutschen selber so durcheinander geraten sein werden, dass sie nicht mehr wissen, was sie tun.“ mit diesen Worten kündigte der britische Chefpropagandist Sefton Delmer nach dem sog. zweiten Weltkrieg an, wie weit die Umerziehung der Deutschen getrieben werden soll.

Blickt man sich in der Gegenwart um, beschleicht einen leicht das Gefühl, daß die Umerziehungsmaßnahmen maximal erfolgreich umgesetzt wurden. Das lässt sich am Beispiel der natürlichen Person eines Deutschen besonders gut veranschaulichen. Insbesondere in den sozialen Medien begegnen einem regelmäßig Zeitgenossen, die sich selbst als „aufgewacht“ bezeichnen und die deswegen keine Person mehr sein wollen, sondern Menschen. Im besten Falle wollen sie deutsche Menschen sein, also Deutsche mit einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß § 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, die sich auf die natürliche Person gemäß § 1 BGB berufen können.

Dies soll zum Ausdruck gebracht werden durch verschiedene Schreibweisen der Namen der Person. So finden sich unter anderem häufig Schreibweisen wie diese:

Muster, Max
M u s t e r, Max
:max :muster
Max aus der Familie Muster
Max aus dem Hause Muster

Deshalb wollen wir uns heute der Frage annehmen:

Wie sieht die natürliche Person eines Deutschen aus?

Im Prinzip ist die Antwort ganz einfach herauszufinden, denn eines haben alle oben genannten Beispiele gemeinsam: Es findet sich kein authentischer historischer Beleg für diese Schreibweisen.

Ein Blick auf historische Dokumente aus der Zeit 1871 bis 1918 wird also sicher hilfreich sein:

Aus den dargelegten Dokumenten lässt sich eine Gemeinsamkeit feststellen:
Sie alle weisen als Personenmerkmale Rufname, Zuname und Stand auf:

Rentenbescheinigung: Maurer Willi Lange.
Aufnahmeurkunde: Gartennahrungsbesitzer Ernst Liebig.
Heimatschein: Fabrikarbeiter Hermann Dahlhaus.
Trauschein: Arbeiter Franz Kreienhoop.

Was ist der Stand einer Person?

Der Stand einer Person gibt Rückschluss auf den Lebens-um-stand eines Menschen oder konkreter, womit ein Mensch seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Schauen wir auf ein Zivilstandsregister, hier am Beispiel Sachsen-Coburgs:

Wir stellen fest: Zu jeder Person wird im Deutschen Reich der Stand angegeben.

Das Handwörterbuch der preußischen Verwaltung macht den häufig als kompliziert empfundenen Unterschied zwischen natürlicher Person und juristischer Person noch deutlicher:

aus ➡️ Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, Band 1, zweite Auflage 1911, Seite 3

Es wird unterschieden zwischen physischen (natürlichen) und nichtphysischen (juristischen) Personen. Das bestätigt ein Blick in juristische Literatur:

Die natürliche Person ist der Mensch.

aus ➡️ Systematische Rechtswissenschaft. Die Kultur der Gegenwart. Seite 86ff.

Wie sich dies in der Praxis gestaltet, wird wiederum an einem Beispiel aus Sachsen-Coburg ersichtlich:

August Eggers = nichtphysische (juristische) Person = Firma.
Kaufmann August Eggers = physische (natürliche) Person = deutscher Mensch.

Die physische und damit natürliche Person eines Deutschen kennzeichnet sich durch den Stand, hier „Kaufmann“.

Hieraus ist nun eindeutig ersichtlich, woran die natürliche Person eines Deutschen festgemacht wird: An ihrem Stand.

Nur durch die Angabe des Standes ist die natürliche Person festzumachen.

Die natürliche Person eines Deutschen schreibt sich also 👇🏻

Maler Max Muster
oder
Max Muster, Maler

Einen Beleg dafür liefern beispielhaft folgende Musterschreiben, entnommen aus dem Buch „Deutsches Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft“ aus dem Jahr 1909:

Wir stellen fest:

Die natürliche Person »eines Deutschen« ist gekennzeichnet durch den Stand:
Lehrer Robert Butz.

Ein Lehrer KANN schließlich keine Sache und damit keine juristische Person sein. Bei der Kommunikation als Deutscher ist darum STETS der Stand anzugeben.

An dieser Stelle wird übrigens auch ersichtlich, daß der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, der sog. „Gelbe Schein“ NICHT die natürliche Person eines Deutschen ausweist, denn sonst müsste darauf der Stand vermerkt sein. Aber ganz im Gegenteil: Wie von uns im Artikel „Gelber Schein ja oder nein? Punkt 8“ festgestellt, beruft man sich mit Antragstellung gemäß § 30 StAG zwar auf das RuStAG, allerdings im Rechtsstand 28. Juni 1919.

Der Beweis dafür findet sich in der sog. Verfassung des Deutschen Reiches 11. August 1919. Darin heißt es nämlich in

Artikel 109 der sog. „Weimarer Reichsverfassung„:
Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.

Konkret normiert dieser Artikel den bürgerlichen Tod für alle Deutschen, denn – wie oben eindeutig belegt – ist es gerade der Stand, der die natürliche Person eines Deutschen kennzeichnet und ausmacht.

Drum merket, deutsche Brüder und Schwestern: Wollt ihr im Rechtskreis gesetzlicher Deutscher agieren, so ist zwingend die natürliche Person zu verwenden:
Rufname Zuname, Stand oder Stand Rufname Zuname.

14 comments on “Wie sieht die natürliche Person eines Deutschen aus?

  1. Michael Berndt, Rentner

    Guten Tag Sascha,
    Ist es möglich das du mir die Aufnahmeurkunde in die Königlich Sächsische Hauptmannschaft von Ernst Herman Liebig als Scan schicken kannst?
    Ich lebe in Bischdorf und mein Nachbar ist mit einem Weib,geboren Röntsch verheiratet.
    Ein sehr interessantes Dokument
    Danke und Grüsse von
    Michael Berndt,Rentner

    Reply
    1. Sascha171 Post author

      Guten Tag Michael. Bedauerlicherweise haben wir aktuell kein besseres digitales Exemplar vorliegen als das hier verwendete.

      Reply
  2. Petra

    Guten Abend, welche Verfassung ist denn jetzt eigentlich die Anstrebsame? Die von 1849 oder die von 1871? Ich habe nämlich das Gefühl, die 71er steht im Handelsrecht und nicht im Menschenrecht. Oder verstehe ich da etwas nicht?
    Vielen Dank 🙏 im Voraus!

    Reply
    1. Sascha171 Post author

      Guten Tag Petra. Sagen wir mal so: Deutsche gibt es überhaupt nur im Rahmen der Reichsverfassung von 1871 und Reichsgründer Otto von Bismarck sollte mit folgenden zwei Zitat aus seinen Gedanken und Erinnerungen dein „Gefühl“ beruhigen: „»Die völkerrechtliche Politik und das Recht der deutschen Nation, ungeteilt als solche zu leben und zu atmen, kann nicht nach privatrechtlichen Grundsätzen beurteilt werden.« und »Die Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.« Ich lege dir dringend ans Herz, dich mit der deutschen Verfassungsgeschichte auseinander zu setzen → Kleine deutsche Verfassungsgeschichte

      Reply
  3. Helmut

    Die Grundlage für die „Umerziehung“ der deutschen Bevölkerung bildet, nach wie vor, der Vertrag von Versailles mit seinen über 400 Artikeln und unübersehbaren Paragrafen, gegen unser deutsches Volk – unverkennbar, das „Buch der Hölle“. Die Briten haben nicht nur einen erheblichen Anteil an der Vorbereitung des I. Weltkrieges gegen das deutsche Kaiserreich geleistet, sondern in Erfüllung des Versailler-Diktats, die Fortsetzung des 2. Teils des Krieges organisiert (Suworow, Stalins verhinderter Erstschlag). Ja, wir betrachten auch die Ergebnisse der Umerziehung unserer Einwohner im Schein der westlichen ideologischen Bevormundung. Den Erfolg, der Umerziehung der Menschen in Deutschland nach westlicher Ideologie, kann man täglich im Bewußtsein einzelner Einwohner ersehen. Mit „Stolz“ tragen Einwohner die Kriegsflagge der USA auf der Brust, ihre Kleiderordnung und ihr persönliches Verhalten, ihr Aussehen, ist entehrend anzusehen. Aufmerksame Deutsche bemerken die uferlosere Veränderung der deutschen Persönlichkeit in der Öffentlichkeit unserer Gesellschaft. Der Höhepunkt der Umerziehung der Einwohner zu hörigen Sklaven ist erreicht: Unsere Kinder schutzlos vor Impfterror! Mütter, wir haben keine Rechte, sondern Parteien! Eltern, ihr habt die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Kinder! (sehe auch bei https://wissen.ewigerbund.org/patentgesetz/)

    Im Lexikon „Was willst du wissen“, Emil Stocks Verlag Leipzig 1908, sind interessante Beispiele aus der Praxis für die Wortwahl der natürlichen Person eines Deutschen genannt. Z.B. Polizeibehörde (Zeitz, am 15. Oktober 1910), Robert Roßmann, Tischlermeister; Ernst Hübler, Privatmann (S.435); Königl. Amtsgericht zu Ehrenfriedersdorf gibt im Druck vor: Stand und voller Name des Klägers (S.692).

    Lieber Sascha, danke für die eindeutige Klarstellung und verständliche Art der Argumentation, wie die natürliche Person eines Deutschen zu dokumentieren ist. Freilich mit der Voraussetzung, der abgeschlossenen Thematik zur Volkerfassung: (https://www.ewigerbund.org/volk/) Möge die gegebene Information in unserer Heimat dem deutschen Namen dienen, daß immer häufiger und kraftvoller der Satz erklingt: Ich bin ein Deutscher!

    Reply
  4. Pingback: Wie sieht die natürliche Person eines Deutschen aus? - Aktuelles beim Ewigen Bund

  5. Grit

    Vergeßt nicht unsere Muttersprache!
    Die Umerziehungsmaßnahmen im deutschen Volk sind durch „gewählte“ Politiker erfolgreich im Volk angekommen. Die deutsche Sprache, unsere Muttersprache, sie zu erhalten, zu pflegen und zu schützen, liegt mir am Herzen. Die deutsche Sprache ist die exakteste Sprache, mit Rechtschreibung und Grammatik, der Welt. Deshalb sind die Angelsachsen und Entente-Mächte daran interessiert, unsere deutsche Muttersprache zu beseitigen. Die Wort-Globen, wie z.B. Cool, Gender, Ok, House, Lifehacks, Handy, Beauty, Center, Smalltalk, Booster, Out, etc. formen augenblicklich unsere Sprachkultur. Warum beteiligen sich die Einwohner (DEUTSCH) an der Zerstörung unserer Muttersprache so inbrünstig? Verbergen sie damit ihre Dummheit oder ihre Bequemlichkeit etwas zu lernen? Wir haben seit dem 20.Jahrhundert, im Belagerungszustand unserer Heimat, kein hochwertiges, anspruchsvolles Bildungssystem für unsere Kinder, sondern wir haben nur Parteien.
    Wir haben Bildungsnotstand!
    Danke Sascha und Markus für die einprägsame Lehrtätigkeit zur o.g. Thematik. So einfach: Grit Konik, Mentorin oder Mentorin Grit Konik; gewiss mit der Staatsangehörigkeit KR Sachsen; aufgezeichnet zur Volkserfassung! Liebe Einwohner, bitte meldet euch zur Volkserfassung! Ouelle: https://www.ewigerbund.org/volk/

    Reply
  6. Georg R.

    Gute Überlegungen und Darstellung!
    Zum Topos natürliche Person wäre noch anzumerken bzw. auch (rhetorisch) zu fragen: dass eigentlich zunächst i.d.R. davon auszugehen ist, dass eine natürliche Person kommuniziert – wenn sie ihren Vor- und Zunamen verwendet. Regelmäßige Ausnahme wäre der Geschäftsverkehr; aber auch dort gilt, dass die Firmierung („Firma“ lt. HGB = Name des Kaufmanns) sich meist vom bürgerlichen Namen unterscheidet.
    Im Beispiel müsste es deshalb oben – wenn man ganz penibel ist – heißen:

    „August Eggers in Coburg“ = nichtphysische (juristische) Person = Firma (weil Name des Kaufmanns).

    Mit der Ergänzung, dass (wie gesagt) „Firma“ zwar immer eine juristische Person ist, doch nicht jede jur. P. auch eine Firma ist bzw. eine Firma hat.
    Die Angabe des Standes wäre dann zwar gut und zweckmäßig, aber nicht zwingend. Die gleiche Wirkung würde auch der Zusatz „natürliche Person“ entfalten. Aber sogar da ist davon auszugehen, dass eine Behörde oder sonst wer nicht annehmen sollte, mit einer jur. P. zu kommunizieren, nur weil die Angabe des „Standes“ fehlt.
    Die ganze Geschichte mit der „nat. Person“, die in der Szene kursiert, ist zwar also nicht kompletter Schwachsinn, doch geht es weitgehend am Kernproblem vorbei und erschafft Verwirrung.
    Das einfach mit alten Beispiel-Dokumenten zu zeigen, ist ein gute, weil einfache und einsichtige Idee!

    Analoges o.ä. gilt für die immer wieder angeführte „Sache“, bei der die Verfechter/angebl. Aufklärer nicht in der Lage sind zu verstehen, dass „Sache“ im jur. Kontext nicht „Ding“ oder „Gegenstand“ meint, wie manchmal (!) in der Umgangsprache. Aber sogar dort sind „Sachen“ nur manchmal Gegenstände (Anziehsachen) aber oft eben auch Abstrakta (Sachlage).

    Reply
  7. Mario R.

    Personen sind immer im Sachrecht. Gesetze können niemals in die Substanz (Mensch) eingreifen, es sei denn, man erklärt sich freiwillig zur Sache bzw. Person. Gesetze gelten immer nur für Personen, niemals für Menschen, diese sind immun. Dies ändert sich auch nicht, weil eine NP in der Fiktion als Mensch definiert wurde. ( Das Definitionsrecht eines anderen zu verwenden bedeutet sich auf dessen Rechtskreis einzulassen ).

    Wir können lediglich, durch Abstammung, eine natürliche Person nutzen, die als „Deutscher“ bezeichnet wird. Wir werden durch die Nutzung nicht selbst zur Person, erhalten durch die Nutzung jedoch gewisse Rechte und Pflichten im Rechtskreis Deutsches Reich. Ein Nutzer einer NP ist zudem immer Begünstigter.

    Die Schreibweise Nachname (Familienname), Vorname ist ebenfalls eine natürliche Person, die jeder ( zumindest in der westlichen Welt) nach der registrierten Geburt erhält. Wir können somit mehrere Personen nutzen.

    Reply
    1. Sascha171 Post author

      Zitat „Personen sind immer Sachrecht.“

      „Ein Mensch, der gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, wird eine Person genannt.“
      – §1 Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794.

      Wer möchte auf die Person eines Preuße verzichten? 🤷🏼‍♂️

      „Die natürliche Person ist der Mensch.“
      – Systematische Rechtswissenschaft. Die Kultur der Gegenwart. Seite 20ff. Stammler. Sohm. Ehrenberg. Laband. v. Liszt. u.a. Verlag B.G. Teubner. 1905.

      Zitat „Wir können lediglich, durch Abstammung, eine natürliche Person nutzen […] Ein Nutzer einer NP ist zudem immer Begünstigter.“

      Dieses »Wunschdenken« zerschellt an Artikel 53 der Reichsverfassung. Siehe hierzu auch Welser Kommentar 2 zu § 1 des RuStAG.

      Reply
      1. Mario R.

        Wer möchte auf die Person eines Preußen ( im Landrecht = Boden ) verzichten?
        >> Sicherlich niemand, der etwas davon weiß und das Recht hat eine solche zu erlangen.

        Die natürliche Person ist der Mensch.
        >> Für die Fiktion gilt das, weil wir als leibhaftige Wesen nicht im Öffentlichen auftreten können. Menschen sind nicht versicherbar, da unbegrenzt wertvoll. Gesetze sind Versicherungen für Personen. Der Mensch braucht keine Personen um zu leben. Die Person braucht aber den Menschen, oder wie soll eine Sache haften/Verantwortung übernehmen oder Werte schaffen.

        „Ein Mensch, der gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, wird eine Person genannt.“
        >> Er wird eine Person „genannt.“ Da steht nicht: Der Mensch …. ist eine Person. Das preusische Landrecht ist übrigens Staatsrecht (Boden). Bei allen „Staatsformen“ mit Verfassungen und „Grundgesetzen“ gehe ich mitlerweile von See- und Handelsrecht aus. Das ist einfach die Erkenntnis die ich auf meiner bisherigen langen Reise gewonnen habe, auf die du mich mit deinem Vortrag „Wer bin ich“ geschickt hast 🙂 Dass das Deutsche Reich für uns Deutsche viel besser war als das heutige Feindkonstrukt der „Auserwählten“, dem stimme ich zu 100% zu.

        Reply
        1. Sascha171 Post author

          „Der Mensch braucht keine Personen um zu leben.“
          Ich stimme uneingeschränkt zu – unter der Prämisse, daß der Mensch in einem Wald lebt (hier müsste man fragen: wem gehört der?) und essbare Wurzeln und Pilze sammelt (und hier: wem gehören die?) um zu überleben. Sobald man aber zB einen Tausch (= Geschäft) mit seinem Nachbarn (eine Person) eingehen will, braucht es doch irgendeine Rechtsgrundlage, auf der dieses Geschäft getätigt wird, sodaß man schon an dieser Stelle nicht ohne Rechtsfiktion und damit die Person auskommt.

          „Gesetze sind Versicherungen für Personen.“
          Gesetz ist Wille (im konstitutionellen Staat der Wille von Regierung und Volksvertretung), Verwaltung ist Tat (Durchsetzung des Willens durch die Exekutive). So steht es im Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, Mayer-Anschütz. Von der Gleichung „Gesetze sind Versichungen“ habe ich auf vielen vielen tausend Seiten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht noch nichts gelesen.

          „Bei allen „Staatsformen“ mit Verfassungen und „Grundgesetzen“ gehe ich mitlerweile von See- und Handelsrecht aus.“
          Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850, Artikel 1 „Alle Landesteile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das preußische Staatsgebiet.“ Artikel 3: „Die Verfassung und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die Eigenschaft eines Preußen und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden.“ Artikel 62: „Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und zwei Kammern ausgeübt. Die Übereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetz erforderlich.“ Wie man hier auf See- und Handelsrecht (besser: Privatrecht) schließen will, erschließt sich mir nicht.

          Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert