Herzlich Willkommen!

Wir begrüßen besonders herzlich alle Deutschen mit Bundesstaatenangehörigkeit, die den Weg auf unsere Weltnetzseiten gefunden haben - Bismarcks Erben wurde im August 2018 eigens für euch ins Leben gerufen, dies sind eure Seiten!

Aber auch Wissenshungrige, Suchende, Kritiker, Zweifler und sogar diejenigen, die der Freiheit der deutschen Völker und dem Frieden entgeltlich entgegenarbeiten, sind herzlich willkommen. Letzteren sei gleich gesagt: Wir scheuen keine Diskussion und keine Auseinandersetzung, denn wir stehen fest auf dem Boden des Völkerrechts.

Worum geht es?

Bismarcks Erben ist eine Organisation von Bundesstaatenangehörigen für Bundesstaatenangehörige, die sich der Traditions-, Kultur-, Volkstums- aber vor allem der Rechtspflege der Bundesstaaten des Deutschen Reiches und dem Weltfrieden verpflichtet hat. Wir richten uns in erster Linie an all jene, die sich bereits durch den Berg von Desinformation, Lügenpropaganda und Täuschung gekämpft haben und die die Rechtsstellung als Deutsche für sich in Anspruch nehmen können und wollen: Ein Ewiger Bund wurde geschlossen.

Oberste Zielsetzung unserer Organisation ist die Geltendmachung unseres reichen deutschen Erbes auf Grundlage des Völkerrechts. Dieses Erbe ist ein gewaltiges, denn davon hängt der Friede für alle Völker dieser Welt ab. Völkerrecht ist das höchste Recht und das Selbstbestimmungsrecht ist das elementare Grundrecht im Völkerrecht. Unsere Organisation will den deutschen Völkern den Weg zur Durchsetzung dieses Rechts bereiten. Damit dienen wir zuvörderst dem Weltfrieden, für den die Deutschen den Schlüssel besitzt. Wir müssen jetzt gemeinsam unsere Stimmen für Frieden, Recht und Freiheit erheben, in größtmöglicher Zahl! Dafür treten wir an, dazu brauchen wir dich und deine Unterstützung.

Die Stellung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland ist uns selbstverständlich bekannt, dennoch legen wir dessen Entscheidung als höchstes Organ der Treuhandverwaltung unserem Bestreben zu Grunde, zumal sie aus einer Zeit stammt, als die Bundesrepublik Deutschland zumindest noch einen zwar besatzungsrechtlich bedingten aber immerhin doch teilstaatlichen Status innehatte.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Aktenzeichen 2 BvF 1/73:
Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wir vor Rechtsfähigkeit, ist als Gesamtstaat allerdings mangels Organe nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches.

Das Deutsche Reich ist rechtsfähig durch das Indigenat, sprich die Staatsangehörigen der Bundesstaaten des Deutschen Reiches. Unsere Staatsangehörigkeit haben wir mit unserer Geburt durch Abstammung von Deutschen erlangt (es gilt ius sanguinis, siehe §4 Absatz 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913 iVm Artikel 50 Einführungsgesetz zum BGB iVm Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).

Da wir Staatsangehörigkeiten besitzen gehören wir Staaten an, woraus sich unmittelbar Rechte aber auch Pflichten für uns ergeben: Das Deutsche Reich wie auch dessen Bundesstaaten besitzen gültige Verfassungen und Gesetze, diese sind zu beachten um die völkerrechtliche Legitimität zu wahren: Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 ist das höchste Gesetz der Deutschen.

Verfassungswidrige und/oder völkerrechtswidrige Bestrebungen wie verfassungsgebende Versammlungen, Freistaaten, Volks-Bundesräte, Reichspräsidenten oder Wahlkommissionen für Siegelrechte verurteilen wir deshalb ausdrücklich als hochverrätherisch. Zudem distanzieren wir uns ausdrücklich von Inhalten des sog. dritten Reiches: Unsere Väter haben unter der Leitung Otto von Bismarcks den ewigen Bund deutscher Völker geschlossen, alleine seine Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz; das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten existieren fort, solange es Bundesstaatenangehörige gibt. Bismarcks Erben bekennen sich ausdrücklich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie allein sichert mit Artikel 25 des Grundgesetzes allen gesetzlichen Deutschen ihre völkerrechtlich verbrieften Rechte.



Warum es wichtig ist, uns in den einzelnen Bundesstaaten zu sammeln.

"Träger der Reichsgewalt sind weder Kaiser noch Bürger sondern die Einzelstaaten. In ihrer Gesamtheit sind sie Träger der Reichssouveränität."
(vgl. W. Bazille, Unsere Reichsverfassung und deutschen Landesverfassungen, Stuttgart 1906)

Da der Gesamtsstaat handlungsunfähig ist, fällt die Reichsgewalt auf die Bundesstaaten zurück. Jeder Bundesstaat hat seine Existenzberechtigung nach der Drei-Elemente-Lehre Jellineks: Ein Staat bedingt Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Darum ist es essentiell wichtig, die Staatsangehörigen in ihren Bundesstaaten zu sammeln und zu vernetzen: Um die Staatsgewalt wiederherzustellen.

Gemeinde-Reorganisation für die Wiederherstellung der Staatlichkeit?

Wer sich mit dem gültigen Recht im Reich, hier insbesondere mit der Bismarck'schen Reichsverfassung sowie mit den Landesverfassungen der Bundesstaaten auseinandersetzt, kann schnell auf die Idee kommen, dass sich die staatliche Handlungsfähigkeit durch Reorganisation von Gemeinden wiederherstellen lässt. Dies soll nach weitläufiger Meinung, bedingt durch das sog. Subsidiaritätsprinzip (Selbstverwaltung) auf unterster, also kommunaler Ebene erfolgen. Warum Gemeindereorganisation NICHT zur Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit führen kann, wird hier dargelegt: Staatsformen im Deutschen Reich.

31. Juli 1914: Erklärung des Kriegszustandes

Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich wurde am 31. Juli 1914 gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung in den Kriegszustand erklärt. Die Erklärung des Kriegszustandes zieht den Belagerungszustand nach sich, der eine Militärverwaltung des Deutschen Reiches bedeutet. Da der Kriegszustand zu keinem Zeitpunkt legitim für aufgehoben erklärt wurde, gelten die Wirkungen des Belagerungszustandes bis heute fort. Dies hat dramatische Konsequenzen, die hier dargelegt werden: Wie die deutsche Frage geklärt wird.

Zur Beendigung des Kriegszustandes ist jedoch das Vorhandensein einer kritischen Masse handlungswilliger Deutscher erforderlich. Eine weitere Zielsetzung unserer Organisation ist deshalb, das Bewußtsein in der breiten Masse für die Wichtigkeit zum einen des Abstammungsnachweises gemäß RuStaG 1913 und zum anderen der Beendigung des Kriegszustandes zu wecken.

Bismarcks Erben wollen Bundesstaatenangehörige erreichen, vernetzen und vereinen um unseren Bundesstaaten wieder Beachtung und damit dem Deutschen Reich völkerrechtliches Gehör zu verschaffen und auf den fehlenden legitimen Friedensschluß zu dem seit 1914 andauernden Weltenbrand zu dringen: Es ist die "deutsche Frage", auf die es im dringenden Interesse der ganzen Welt endlich die richtige Antwort zu finden gilt. Diese Antwort kann nur lauten: Aufhebung des am 31. Juli 1914 verhängten Kriegszustandes und Abschluss eines legitimen Friedensvertrag für das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich!

Aufruf zur aktiven Mitarbeit!

Wir rufen deshalb alle Bundesstaatenangehörige dringend dazu auf, sich unserer Organisation anzuschliessen damit wir unsere Stimmen vereint für die Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung unserer Vaterländer erheben können. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um unser Erbe und damit auch um das Erbe unserer Kinder und Enkel. Wir sind dafür verantwortlich den ewigen Bund unserer Väter zu erneuern um den kommenden Generationen deutscher Kinder eine deutsche Zukunft in Frieden und Freiheit zu sichern.

Um das zu erreichen gliedert sich unsere Organisation analog der Struktur des Reiches auf Bundesstaatenebene. Vor dem Recht kommt die Pflicht, darum wird jeder Bundesstaatenangehörige angehalten, sich aktiv in die jeweilige Organisation seines Bundesstaates einzubringen. Handlungsfähigkeit setzt Handlungswilligkeit und Eigeninitiative voraus. Das ist das Wesen der Souveränität.

Wissen → Bewußtsein → Wille → Worte → Taten.

Bismarcks Erben vor dem Reichstag

Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen von uns, also gib dir einen Ruck, mach den Anfang und melde dich. Wir werden dich nach Kräften mit Rat und Tat unterstützen