Kampf um den Bismarckstein

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Polizeiaufgebot am Bismarckstein in TeterowFünf Kleinbusse, drei Streifenwagen und mindestens zwei zivile Einsatzfahrzeuge mit insgesamt nicht weniger als 22 Einsatzkräften aus dem Nordenosten der Republik des Bundes – dieses stolze Aufgebot wurde in Stellung gebracht, um ein deutsches Denkmal vor einem Gedenken (KEINE Veranstaltung und erst recht KEINE politische Kundgebung) zu beschützen.

 

Polizeiaufgebot in TeterowDa zwei Polizeifahrzeuge unmittelbar am Denkmal postiert wurden, darf man hier durchaus von einer bewaffneten Besetzung sprechen. Jeder Zweifel, ob Deutschland noch ein besetztes Land ist, muss weichen, wenn man nüchternen Auges betrachtet, dass die Treuhandverwaltung ein Bismarck-Denkmal gegen nachgewiesene Deutsche mit Gewalt zu verteidigen sucht.

 

Mitteilung zum Gedenken der ReichsgründungDoch eins nach dem anderen. Am Mittwoch wurden 1.000 Mitteilungen betreffs des Jahrestags der Reichsgründung in Briefkästen im Gebiet der Stadt Teterow verteilt. Sie enthielten den Aufruf, diesem für alle Deutschen so wichtigen Ereignis an geeigneter Stelle – dem Bismarckstein – zu gedenken. An dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die eifrigen Verteiler, die bereitwillig ihre Freizeit opferten.

Am Freitag dann, dem Jahrestag der Reichsgründung, waren bereits um 15 Uhr Bedienstete der POLIZEI am und um das Denkmal in Stellung gebracht. Da früh erscheinende Gedenkwillige und leitende Einsatzkräfte sich bereits vom Gedenken des Parteienputsches am 9. November bekannt waren, entsponn sich auf dem nahe gelegenen Parkplatz eines Discounters eine Diskussion um das bevorstehende Gedenken.

Die dabei anwesenden Bediensteten der POLIZEI und der Kriminalpolizei eröffneten, dass heute kein Gedenken wie im November statt finden werde, denn es handele sich dabei um eine „politische Kundgebung“, die anmeldepflichtig sei. Mangels Anmeldung werde die Stadtverwaltung Teterow, vertreten durch den ebenfalls anwesenden Bürgermeister, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und jedwede Versammlung von mehr als zwei Personen am Bismarckstein umgehend und gegebenenfalls auch unter Anwendung von Zwang auflösen.

Den Bediensteten wurde daraufhin ein Informationsblatt mit Rechtsbelehrung überreicht, worauf unmissverständlich die geltende Rechtslage dargelegt ist. Seitens der Bediensteten wurde kommuniziert, dass man diese Rechtsauffassung nicht teile und dass die Anweisung, jegliche Versammlung zu unterbinden, strikt befolgt werden würde, selbst, wenn sie offenkundig rechtswidrig sei.

Besonders hervorgetan hat sich hierbei Herr Wilkeloh von der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, der sich mit seinem Dienstausweis der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern als Beamter ausgab und sich Hoheitsrechte anmaßte. Er verwies darauf, dass die aufgefahrenen Einsatzkräfte „in der Überzahl“ seien und dass er nicht auf die „Anwendung von Zwang zur Durchsetzung seiner Anweisungen“ verzichten werde, falls wir uns widersetzen und uns mit mehr als zwei Personen am Denkmal versammeln würden.

Herr Wilkeloh brachte deutlich zum Ausdruck, dass er Gesetze, die seine Anweisungen als rechtswidrig entpuppen, ignoriert anstatt auf ihrer Grundlage sein Recht und seine Pflicht zur Remonstration wahrnzunehmen. Er erklärte auf Nachfrage dreimal, die volle Verantwortung gem. §36 Beamtenstatusgesetz für sein rechtswidriges Handeln zu übernehmen. Dieser „Beamte“ liess keinen Zweifel daran, daß er gegen die eigenen Landsleute vorgehen wird, obwohl ihm vollkommen bewußt ist, dabei Unrecht zu begehen. Wir fragen uns: Was ist von POLIZEI-Bediensteten zu halten, die sich zwar selbst als Beamte bezeichnen und einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben, aber die völkerrechtlich verbrieften Rechte der Deutschen (Art25GG) derart mit Füßen treten?

Einmal mehr gilt festzustellen:
Ein Rechtsbankrott wird nicht erklärt, er offenbart sich.

Mit dem Hinweis auf Freizügigkeit gestattete die POLIZEI dann, dass sich Gedenkwillige auf der dem Denkmal gegenüberliegenden Straßenseite versammeln dürfen – der Zutritt zum Denkmal wurde jedoch maximal zwei Personen gleichzeitig gestattet. Als zwei Gedenkwillige sich tatsächlich erdreisteten, die Straßenseite zu wechseln, um am Denkmal zu gedenken, tat sich Bürgermeister Andreas Lange im Schutze der ihn umgebenden Bediensteten hervor, indem er mit einem Platzverweis drohte und hinzufügte, man solle sich für Gedenken einen anderen Stein suchen.

So harrten in der Spitze 12 tapfere Deutsche bei Temperaturen um 0°C drei Stunden lang aus und gedachten in Sichtweite des Denkmals der Reichsgründung am 18. Januar 1871, wobei zur Mahnung für den bis heute fehlenden Friedensvertrag auch Kerzen entzündet wurden. Der Einsatz von Fahnen oder gar Fackeln („Das hat bei besorgten Bürgern ein Geschmäckle hinterlassen.“) wurde seitens der POLIZEI untersagt.

Erwähnen möchten wir auch den Vertreter des Nordkuriers, Eberhard Rogmann, der mutmaßlich auf Einladung des Bürgermeisters eine „Berichterstattung“ in bekannter Presse-Manier geliefert hat: https://www.nordkurier.de/mecklenburgische-schweiz/reichsbuerger-pilgern-zum-teterower-bismarckstein-1834312701.html

Eberhard Rogmann verwendet in seinem Artikel den Reichsbürger-Mythos aber er offenbart sich damit keinesfalls als unaufgeklärt oder voreingenommen sondern als nach-richtend und meinungsprägend. Das Gespräch mit Gedenkenden hat er jedenfalls nicht gesucht, um auf diesem Weg Motivation und Intention zu erkunden. Entsprechend weckt der feine Journalist mit dem in der Überschrift gezielt verwendeten „pilgern“ die Suggestion, bei diesem Gedenken handele es sich um einen Akt religiösen Glaubens. Herr Rogmann, Glauben heißt Nicht-wissen. Doch Wissen ist Macht, heißt es. Wir, das deutsche Indigenat, glauben nicht, wir wissen. Und weil wir wissen, wollen und werden wir uns auch in Zukunft für eine deutsche Zukunft in Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen. Das gestrige Gedenken hat einmal mehr offengelegt, dass es im besten Deutschland aller Zeiten gerade daran mangelt: Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung.

Die Besetzung eines Bismarcks-Denkmals mit bewaffneten Kräften und die dabei begangenen Rechtsbrüche könnten durchaus als kriegerischer Akt gegen Deutsche gewertet werden. Das Völkerrecht rechtfertigt in diesem Fall übrigens „necessaria ad finem belli“:

Notstand und Notwehr.
Der Notstand, in dem das Dasein und die Entwicklungsfähigkeit (Selbsterhaltung und Selbstentfaltung) eines Staates auf dem Spiel steht, rechtfertigt nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie auch im innerstaatlichen Recht aller Kulturstaaten anerkannt sind, die Verletzung jeder völkerrechtlichen Norm, mithin auch der Rechtssätze des Kriegsrechts. Gegen einen rechtswidrigen Angriff ist Verteidigung in jeder Art gestattet. Es gibt ein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes (necessaria ad finem belli).
vgl. Franz von Liszt – Das Völkerrecht systematisch dargestellt, 12. Auflage

Aus dem andauernden Kriegszustand und dem eben dargelegten Grundsatz des Völkerrechts könnten Deutsche jedes Recht ableiten, gründlich und ordentlich aufzuräumen. Ein solcher Bruderkrieg ist jedoch nicht unsere Intention, schließlich wünschen wir nichts sehnlicher als den Frieden. Der Verwaltung ist offenkundig nicht an einer Beendigung des Weltkrieges durch Friedensschluß gelegen, im Gegenteil: Sie hat gestern unmissverständlich den „Kampf um den Bismarckstein“ eröffnet. Ob das ein kluger Zug war, wird die Zukunft zeigen, Herr Bürgermeister.

Euch vermutete Deutschen da draußen, die ihr zu satt, zu bequem oder schlicht zu feige seid, ermahnen mit den Worten des großen Königs: „Ich werde ihre Freiheit sogar gegen ihren Willen verteidigen. Man soll nicht sagen dürfen, dass, solange noch ein Preuße lebt, Deutschland ohne Verteidigung sei.“

Euch Bediensteten da draußen, die ihr „nur auf Anweisung“ handelt, möchten wir für den bevorstehenden „Kampf“ zwei Dinge mit auf den Weg geben. Die Mauerschützen der DDR haben auch „nur auf Anweisung“ gehandelt wenn sie auf ihre deutschen Landsleute geschossen haben. Dazu möchten wir eindringlich die Worte Mahadma Ghandis zitieren: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig.“

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