ZdP: Aufruf zur Volkserfassung der Preußen.

      14 Kommentare zu ZdP: Aufruf zur Volkserfassung der Preußen.

Der interimistische Zentralrat der Preußen ZdP des Preußischen Instituts hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 beschlossen, folgenden Aufruf zu veröffentlichen:

Aufruf zur Volkserfassung in Preußen

Staatsvolk ist eine von drei elementaren Grundlage eines Staates. Die erste deutsche Volkszählung fand 1816 im Königreich Preußen statt. Im Jahr 2018 gibt es keinen Überblick, weder über das preußische Staatsvolk, noch über das Volk der übrigen deutschen Bundesstaaten. Für die Geltendmachung verbriefter Rechte muss zunächst Volk vorhanden sein. Insbesondere hinsichtlich der völkerrechtlichen Relevanz des Königreich Preußen für einen Friedensschluß fällt dem Preußischen Staat eine führende und gewichtige Rolle nicht nur für das deutsche Volk, sondern letztlich sogar für alle Völker dieser Welt, zu.

Es ist daher unerlässlich, die im Staatsgebiet der preußischen Monarchie befindlichen Deutschen (Indigenat gem. Artikel 3 Reichsverfassung) zu erfassen. Es sollen mehr als 4 Millionen Staatsangehörigkeitsausweise kursieren, eine unbekannte Zahl hat den Nachweis zwar geführt, die Feststellung sowie die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises wird seit 2016 aber zunehmend verweigert. Deshalb ergeht hiermit

Dringende Feststellung der
VOLKSERFASSUNG

Diese sensible Arbeit ist grundlegend, sowohl für die Geltendmachung völkerrechtlich verbriefter Rechte, die Reorganisation der staatlichen Handlungsfähigkeit als auch für Erstellung von Wählerregistern, etc.

Alle Deutschen werden aufgerufen, sich dazu mit dem Ewigen Bund in Verbindung zu setzen!

14 comments on “ZdP: Aufruf zur Volkserfassung der Preußen.

    1. Sascha171 Post author

      „Erfolg hat drei Buchstaben: Tun!“ (Goethe)
      Ich habe nichts proklamiert, sondern ich habe schlicht einen gegründet. Und wieso sollte ich das nicht können? Besitzt der Zentralrat der Muslime in Deutschland die Legitimation jedes Muslims in Deutschland? Im Übrigen ist er deutlich als „interimistisch“ – also vorläufig – deklariert und es steht nicht nur jedem Preußen frei, sich anzuschließen sondern jeder Preuße hat die Möglichkeit, selbst Mitglied im ZdP zu werden.

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  1. Renate Reetz

    Ich soll mir also von dieser NGO Germany einen Staatsangehörigkeitsausweis nach Rustag 1913 austellen lassen , verstehe ich das richtig ? Ist nicht dein Ernst gell…..diese NGO die weder Ämter,Beamte, Gesetze ect.pp. hat soll mir, was mir durch Erbrecht zusteht bescheinigen ?
    Das möchte ich bitte erklärt haben ……

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    1. Sascha171 Post author

      Liebe Renate, wo steht, dass Du Dir einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen lassen sollst? Im Text steht, dass 4 Millionen Staatsangehörigkeitsausweise kursieren sollen – demnach gibt es mindestens 4 Millionen nachgewiesene Deutsche. Bismarcks Erben, wie auch das Preußische Institut, legen ausschließlich die Abstammungsnachweise zu Grunde, denn schließlich geht aus einem Staatsangehörigkeitsausweis NICHT hervor, welche Staatsangehörigkeit man besitzt – er bescheinigt lediglich die Rechtsstellung als Deutscher gem. RuStaG. Ein herzlicher Gruß an Dich.

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  2. b a u e r , petra

    2015 wurde noch korrekt im Estaregisterauszug eingetragen – jetzt müssen die „Behörden „wieder korrekter eintragen. Ich bin nur Preuße, da auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet wurde. Leider wurde die Sperrschrift des Familiennamens verweigert.
    liebe grüsse p e t r a

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    1. Sascha171 Post author

      Du bist nicht „nur“ Preuße, du bist ein Preuße! Die korrekte Terminologie heißt in deinem Fall „Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit“. Was für ein Wahnsinn mit den Begriffen veranstaltet wurde!

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  3. Reinhard

    Finde es gut was ihr da macht, weiß jemand ob
    Es gleichwertiges im KR Sachsen gibt ?
    Liebe Grüße Reiner

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    1. Sascha171 Post author

      Guten Tag Reiner, eine ähnliche Initiative für das KR Sachsen ist uns nicht bekannt. „Bismarcks Erben“ wurde aus der Taufe gehoben, um die Plattform dafür zu bieten. Leider hat sich bislang kein Sachse bereit erklärt, voran zu gehen und diese Aufgabe, die wahrlich keine leichte ist, eigenverantwortlich zu übernehmen.

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  4. sylvia

    Ich wohne schon mein Leben lang, =66 Jahre, in Preußen, nach ius sanguinis bin ich Preußin, … bis ins Mark, allerdings nach Ableitung über meinen Ex und Schwiegervater hätte ich die Bundesstaatsangehörigkeit Königreich Bayern. Was gilt denn nun: Wohnsitz, ius sanguinis oder Ableitung über Ex ??? Hatte bisher letzteres verstanden und bin deshalb noch nicht gemeldet. Habe alle Nachweise für alle drei bzw 4 Varianten.

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    1. Sascha171 Post author

      Guten Tag Sylvia. Ja, es kann für Deutsche weiblichen Geschlechts wegen Eheschließung zuweilen undurchsichtig sein. Nach Deiner Schilderung scheinst Du gemäß §6 RuStAG die Staatsangehörigkeit Deines Ehemannes angenommen zu haben. Um das aber sicher prüfen zu lassen, solltest Du – wie alle Deutschen – die Volkserfassung des ewigen Bundes in Anspruch nehmen. Die Meldestellenleiter dort sind maximal kompetent bei der Klärung von Staatsangehörigkeitsnachweisen. Viel Erfolg!

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