Klarstellung: Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich

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Wir möchten das Echo, welches auf das jüngste Interview des Volkslehrers Nikolai Nerling mit Heike Werding durch die sozialen Medien hallt, zum Anlass nehmen, ein für allemal mit der propagandistischen Desinformation, das konstitutionelle Deutsche Reich (Kaiserreich) sei ein Staatenbund, ein handelsrechtliches Konstrukt, aufräumen. Wir erkennen in der Verbreitung derartiger Falschinformationen, wie sie im Übrigen auch von der sog. „Verfassungsgebenden Versammlung“ oder vom „Freistaat Preußen“ verwendet und gestreut werden, einen boshaften Täuschungsversuch feindlicher Mächte. Darum wollen wir an dieser Stelle die staats- und völkerrechtliche Natur des Deutschen Reiches ein für allemal klarstellen.

Dazu gilt es zunächst einmal daran zu erinnern: Das Völkerrecht ist international die höchste Rechtsebene, Handelsrecht hingegen bildet die unterste Rechtsebene.

Dazu zitieren wir aus den „Gedanken und Erinnerungen“ des Reichsgründers Otto von Bismarck, warum er nicht unglücklich darüber war, dass die Paulskirchen-Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung nicht erfolgreich zur Verabschiedung gelangt ist: „…, daß eine Reform der Bundesverfassung möglich sein werde, durch die das deutsche Volk der Verwirklichung seines Anspruchs auf völkerrechtliche Existenz als eine der großen europäischen Nationen Aussicht erhalten hätte.“ ¹

Daraus wird ersichtlich, welche Ziele Otto von Bismarck mit der Schaffung einer neuen Reichsverfassung verfolgte: Sie sollte der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz sichern.

Weiter finden wir in seinen Gedanken und Erinnerungen: „…da die völkerrechtliche Politik und das Recht der deutschen Nation, ungeteilt als solche zu leben und zu atmen, nicht nach privatrechtlichen Grundsätzen beurteilt werden kann.“ ²

Die Motivation Otto von Bismarcks, der sich jahrzehntelang auf dem Parkett der europäischen Diplomatie bewegte und deren Komplexität besser durchdrang als irgend jemand sonst, liegt damit deutlich auf der Hand.

Er knüpfte mit der 1871 verabschiedeten Reichsverfassung ein kunstvoll gewobenes Band aus souveränen Staaten zum ewigen Bund des Deutschen Reiches und er goß es in das rechtliche Konstrukt eines Bundesstaates. Schlägt man das Wort Bundesstaat im Köblers juristischem Lexikon nach, erfährt man folgendes:

Bundesstaat
ist der Zusammenschluss von Staaten, durch den ein neuer Staat (Oberstaat, Gesamtstaat) entsteht, auf den ein Teil der Souveränität der Glieder übergeht. Er steht im Gegensatz zum bloßen, der eigenen Souveränität entbehrenden Staatenbund.

Zeitgenössische staatsrechtliche Literatur belegt, dass es sich bei dem von Otto von Bismarck aus der Taufe gehobenen Deutschen Reich tatsächlich um einen Bundesstaat, also um ein souveränes und eigenständiges Staatswesen mit entsprechender Staatsgewalt, und eben nicht, wie häufig speziell von der sog. „Verfassungsgebenden Versammmlung“ fälschlicherweise behauptet, um einen Staatenbund handelt:

So finden wir u.a. folgendes

bei Emil Riedel – Reichsverfassungsurkunde, Nörtlingen, 1871:

Rechtssubjekt Deutsches Reich bei Emil Riedel

und bei Wilhelm Bazille – Unsere Reichsverfassung und dt. Landesverfassungen, Stuttgart, 1906:

Rechtssubjekt Deutsches Reich bei Wilhelm Bazille

An der internationalen Anerkennung des Deutschen Reiches als souveränem Völkerrechtssubjekt kann kein Zweifel bestehen – siehe beispielhaft der Oberbefehl des Generalfeldmarschall Waldersee über die europäischen Streitkräfte im „Boxerkrieg“ der Jahre 1900/1901 oder die Ratifzierung der Haager Landkriegsordnung im Jahre 1907.

Dass es sich bei dem Bundesstaat Deutsches Reich um ein Völkerrechtssubjekt und kein Handelsrechtssubjekt handelt, wird selbst von der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ offen eingeräumt: https://bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Jeder Versuch, dem konstitutionellen Deutschen Reich mit seiner Verfassung von 1871 die Eigenschaft eines Bundesstaates und Völkerrechtssubjektes abzusprechen, kann, ganz im Sinne Otto von Bismarcks, nur wie folgt interpretiert werden: „Wer die Reichsverfassung oder die rechtliche Natur des Deutschen Reiches bewußt falsch darstellt muss ein Feind der deutschen Nation sein, denn er spricht der deutschen Nation damit das Recht auf völkerrechtliche Existenz ab.“

Zitat Bismarcks zur Reichsverfassung und ihrer völkerrechtlichen Relevanz

Quellen:
¹ Otto v. Bismarck – Gedanken und Erinnerungen, Die drei Bände in einem, Cotta’sche Buchhandlung, 1928, Seite 262
² ebenda Seite 391

6 comments on “Klarstellung: Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich

  1. Pingback: Wo und was ist das Deutsche Reich? – Preußenjournal

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  3. Albaron

    Der Link zur Anfrage der Linken und der Antwort der Bundesregierung funktioniert leider nicht mehr. Es gibt einen 404 Fehler, was ja bedeutet die Seite existiert nicht mehr. Und die Bedienung des Web-Archivs ist ja super einfach. 🙁

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