„Lex posterior derogat legi priori“ ist Juristenlatein und bedeutet „Späteres also jüngeres Recht hebt früheres, älteres Recht auf“. Ein konkretes Beispiel: Mit dem Inkrafttreten des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz am 1. Januar 1914 wurde das bis dahin geltende Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 abgelöst und außer Kraft gesetzt.
Der letzte gültige Rechtsstand lässt sich also nur ermitteln, indem man die Gesetzgebung bis zum letzten Augenblick verfolgt. Für den Gesamtstaat Deutsches Reich bedeutet dies, dass man alle Gesetzgebung seit der Gründung des Norddeutschen Bundes bis zum Stillstand der Rechtspflege nachvollziehen muss.
Eine große Hilfe dabei ist staatsrechtliche Literatur, die, regelmäßig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht, die rechtlichen Gesamtzusammenhänge leicht überblicken lässt. Ein Flagschiff der Reichs-Literatur ist „Paul Laband – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches„. Bismarcks Erben haben die fünfte und damit aktuellste Auflage des Laband für 306 Euro antiquarisch erworben um daraus zu lernen und sie an dieser Stelle der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Nach und nach werden wir von Band 1 aus dem Jahr 1911 bis Band 4 aus dem 1914 digitalisieren und hier zum Herunterladen bereitstellen. Der vierte Band aus dem Jahr 1914 enthält einen Nachtrag zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Dieser Nachtrag, wie auch das Sachregister über alle Bände wird hier auszugsweise veröffentlicht.
Wir wünschen viel Freude beim Studieren und möchten daran erinnern: „Wer morgen die Ordnung wiederherstellen will, der muss sie heute lernen.“
Band 1 – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Paul Laband, 1911. pdf 264mb.
Band 2 – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Paul Laband, 1912. pdf 184mb.
Band 3 – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Paul Laband, 1913. pdf 259mb.
Band 4 – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Paul Laband, 1914. pdf 329mb.
Auszüge:
Sachregister Band 1-4. pdf 28mb.
Band 4 Nachtrag – „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913“. pdf 7mb.
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