Ist das Deutsche Reich kein (Bundes)Staat?

Solange BE aus dem EWIGEN Bund Deutsches Reich einen Bundesstaat/ Staat machen möchte, und somit die Feinde der Deutschen unterstützt, kann man kein Video teilen.

Behauptung der Feindpropaganda, verfochten zuletzt von Andreas Ackmann auf youtube

Widerlegung:

1. Das Deutsche Reich ist ein Staat.
Die Tatsache, daß das Deutsche Reich ein Staat ist, ergibt sich bereits aus der Tatsache, daß es sich im Krieg befindet:

§1. Das Recht zur Kriegführung, ein Recht der Staaten.¹

Jedes gewaltsame Vorgehen im internationalen Leben, insbesondere der Krieg als äußerstes Gewaltmittel ist rechtlich nur zwischen unabhängigen Staaten als Subjekten der Völkerrechtsgemeinschaft zulässig.²

¹ Vgl. hierzu Ullmann, Völkerrecht, § 106; v. Liszt, Völkerrecht, §39; Lueder in Holtzendorff’s Handbuch IV, § 60 ff.; Heffter-Geffcken, §113; Gareis, §79; Rivier, Principes II, § 117 ff.; Lawrence, Principles, § 42 ff.; Oppenheim, International Law I, S. 127 ff.; Nys, le droit intern. I Kap. 3

² So definiert der von russischer Seite der Brüsseler Konferenz von 1874 vorgelegte Entwurf im Art 1. den (internationalen) Krieg als den „Zustand offenen Kampfes zwischen unabhängigen Staaten und ihren bewaffneten organisierten Streitkräften“. Actes de la Conference Bruxelles. 1874.

Quelle: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht. Dr. jur. Matthias Jovy. Berlin, Carl Heymann Verlag, 1913.

2. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat.
Die Tatsache, daß das Deutsche Reich die rechtliche Natur eines Bundesstaates als Unterart eines Staatenstaates besitzt, ergibt sich aus Artikel 2, Artikel 4 und vor allem Artikel 78 der Reichsverfassung. Letzterer überträgt dem Reich die sog. Kompetenzkompetenz: Mittels Verfassungsänderung ist es möglich, den Gliedstaaten die Kompetenz für einzelne Rechtsgebiete zu entziehen und sie der Reichsgewalt zu übertragen. Dazu ist ein Reichsgesetz und damit ein Bundesratsbeschluss erforderlich, welch letzterer auch gegen den Willen einzelner Gliedstaaten Gültigkeit erlangt. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, denn die einzelnen Glieder sind der Reichsgewalt sowohl unterworfen als auch an der Bildung ihres Willens beteiligt.

Dazu sei angemerkt, daß ALLE namhaften zeitgenössischen Staats- und Völkerrechtler dem Deutschen Reich die rechtliche Natur eines Bundesstaates bescheinigen, so unter anderem:

Meyer, Anschütz – Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, 1914, Teil 1, § 71.

Paul Laband – Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, 1911, § 7ff.

Riedel – Reichsverfassungsurkunde, 1871, § 2.

Rönne/ Zorn – Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 1, 1898, § 6.

Bazille – Unsere Reichsverfassung und dt. Landesverfassungen, 1906, §6.

Liszt – Das Völkerrecht, 1906, § 6 II.3 und §14 I.3.

Und selbst Wikipedia bescheinigt in seinem Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Kaiserreich dem Deutschen Kaiserreich gleich eingangs die bundesstaatliche Organisation.

3. Fazit
Da Reichsgründer Otto von Bismarck uns wissen lässt: „Die Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz“, offenbart sich jeder, der dem Deutschen Reich den Status eines souveränen (Bundes)Staates abspricht, als Feind der deutschen Nation.

Zitat Bismarcks zur Reichsverfassung und ihrer völkerrechtlichen Relevanz

2 comments on “Ist das Deutsche Reich kein (Bundes)Staat?

    1. Sascha171 Post author

      Die Verfassung des Deutschen Reiches respektive Norddeutschen Bundes wurde vom eigens zu diesem Zweck gewählten verfassungsvereinbarenden Reichstag beschlossen und verabschiedet. Wir erinnern uns, daß Otto von Bismarck eigens dafür das freie und geheime Wahlrecht von 1849 einführte? Ebenso ratifzierten »alle« Volksvertretungen der Gliedstaaten des Nordeutschen Bundes/ Deutschen Reiches die Verfassung. Wir empfehlen, das offensichtliche Wissensdefizit zu beseitigen. Ein gutes Hilfsmittel dafür ist die „Kleine deutsche Verfassungsgeschichte„.

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