Zweimal hatten wir in dieser Woche Gelegenheit dazu, hochinteressante und sehr aufschlußreiche Diskussionen mit hochrangigen, im öffentlichen Dienst tätigen Volljuristen zu führen.
Zum einen besuchten wir Matthias Crone, den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, um ihn mittels Beschwerde über rechtswidrige Verwaltungsakte des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte bei Anträgen gem. §30 StaG zum Tätigwerden gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetz über den Bürgerbeauftragen zu bewegen. Das Ergebnis war absehbar und lautet in der Kurzfassung: Einzelfallentscheidungen von Verwaltungsgerichten stehen über Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts. Unser Gedächtnisprotokoll hierzu ist so amüsant wie aufschlussreich. Es kann hier eingesehen werden: Gedächtnisprotokoll.
Noch aufschlussreicher entsponn sich eine Diskussion auf Twitter mit Rechtsanwalt Michael A. Else von beamtenkanzlei.de. Der Internetauftritt der Beamtenkanzlei verrät uns folgendes über diesen Herrn:
Michael A. Else ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft in Wiesbaden.
Als „Beamtenkanzlei“ berät er seit 2005 Kommunalbeamte, Landesbeamte, Bundesbeamte und Ministerialbeamte, aber auch Personalvertretungen und Dienstherren. – „Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.“
Schwerpunkte seiner Tätigkeiten bilden dabei das Beamtenrecht und das Disziplinarrecht neben dem Recht der Unfallfürsorge und dem Personalvertretungsrecht.
Michael A. Else hat sich ganz der Beratung und Vertretung von Beamtinnen und Beamten in sämtlichen Aspekten des Dienstverhältnisses verschrieben.
Seine langjährigen Praxiserfahrungen aus allen Blickwinkeln gibt der Fachanwalt als Lehrbeauftragter und als Fachautor weiter.
Herr Else ist also u.a. als Lehrbeauftragter mit der Ausbildung von Polizei-Bedienstenen des Landes Hessen beschäftigt. Wir geben den Verlauf der Diskussion hier wieder:
Um es noch einmal ganz deutlich hervorzuheben: Ein Ausbilder von Polizei-Bediensteten gibt an, dass die allgemeinen Vorschriften des Völkerrechts nicht einschlägig seien. Man darf sich also nicht wundern, wenn Polizei-Bedienstete in der Praxis entsprechend handeln, wie dieses aktuelle Beispiel einer Verkehrskontrolle in erschreckender Deutlichkeit belegt. Dass Herr Rechtsanwalt Else seine Studenten über die beträchtlichen Folgen von §36 Beamtenstatusgesetz iVm §§ 823, 836 BGB, also der vollen persönlichen Haftbarkeit der Bediensteten bei rechtswidrigen Handlungen, aufklärt, ist stark zu bezweifeln.
Eines hat uns diese Woche ganz deutlich vor Augen geführt: Juristen, und zwar alle Juristen, nicht nur die im öffentlichen Dienst tätigen, sind Knechte der Finsternis. Wahrheit und Recht – insbesondere das Recht indigener Deutscher – bedeuten Ihnen nichts, im Gegenteil: Sie arbeiten bewußt dagegen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle daran erinnern, warum Juristen schwarze Roben tragen. Wer „Die Protokolle“ gelesen hat, weiss, wie und warum aus Spitzbuben die gegenwärtigen Knechte der Finsternis wurden.
die finsterniss nennt sich wohl ….bar association.
da sind alle rechtsanwälte usw mitglied und erfüllen die vereinssatzung.