"Auf, meine Preußen, unter meine Fahnen, Und ihr sollt größer sein als Eure Ahnen!"

  Friedrich der Große

Organigramm des Preußischen Instituts

Konzept für die Organisation.

Das preußische Institut ist eine Organisation, die der Traditions-, Kultur- und Rechtspflege des Bundesstaates Königreich Preußen verpflichtet ist. Die Organisation will und wird die legitime Erbengemeinschaft des Staates sensibilisieren, zur Mitarbeit anregen und dem Volk der Preußen als Sprachrohr dienen.

Oberste Priorität hat dabei die Beseitigung der staatlichen Handlungsunfähigkeit durch Einrichtung der Regentschaft gemäß Artikel 58 der Verfassung für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850. Zur Wiederherstellung der Ordnung ist zu dem die Reorganisation der staatlichen Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) auf Grundlage des gültigen preußischen Rechts im Gebietsstand 27.7.1914 (status quo ante bellum) und Rechtsstand 27.10.1918 erforderlich. Die staatliche Handlungsfähigkeit des Königreich Preußen ist auf Grund seiner Stellung als Präsidialstaat des Deutschen Reiches die Grundlage für die Aufhebung des am 31.7.1914 über das Deutsche Reich verhängten Kriegszustand und damit der Schlüssel zur Klärung der deutschen Frage.

Organisationsstruktur
Das Institut gliedert sich in Abteilungen, die durch den Zentralrat der Preußen (im folgenden als ZdP bezeichnet) als höchster Instanz der Organisation vertreten werden. Da das Institut von einer einzelnen Person ins Leben gerufen wurde, bekleidet diese Person zunächst kommissarisch die Position des Institutsdirektors und Vorsitzenden des ZdP. Der Institutsdirektor ist ständiges Mitglied im ZdP, er kann nur auf wohlbegründeten Antrag und einstimmigen Beschluss des ZdP aus diesem ausgeschlossen werden. Bei einer Abstimmung darüber hat der Direktor keine Stimme.

Der Zentralrat der Preußen
Der ZdP wird als Sprachrohr der Interessen des preußischen Volkes agieren und zuvörderst das Selbstbestimmungsrecht der preußischen Volkes anmahnen. Der ZdP setzt sich zusammen aus Staatsangehörigen des Königreich Preußen (gem. §4(1) RuStAG 1913, im folgenden als Preußen bezeichnet). Jede Abteilung des preußischen Instituts entsendet ihren Abteilungsleiter in den ZdP. Abteilungsleiter werden zunächst kommissarisch vom Direktor eingesetzt. Sobald eine Abteilung sieben Preußen als Mitglieder hat, kann die Wahl eines Abteilungsleiters abgehalten werden. Die Abteilungsleiterwahl ist beim ZdP zu beantragen. Der ZdP entscheidet per einfachem Mehrheitsbeschluss, ob die Wahl durchgeführt wird. Bei Stimmengleichheit wiegt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Da Abteilungsleiter in den ZdP entsandt werden, können nur Preußen zur Wahl zugelassen werden. Wählbar ist zudem nur, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge sind deshalb vom ZdP zu prüfen und zu genehmigen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der betreffenden Abteilung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche sind (gem. §4(1) RuStAG, im folgenden als Indigenat bezeichnet).

Der ZdP wird vertreten durch den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Den Vorsitz bekleidet der Direktor des preußischen Instituts kommissarisch, bis der ZdP fünf Mitglieder hat. Ab fünf Mitgliedern kann der ZdP mit 3/4 Mehrheit die Wahl eines Vorsitzenden und seiner Stellvertreter beschliessen. Wählbar und wahlberechtigt ist jedes Mitglied des ZdP. Der Direktor des preußischen Instituts hat bei der Wahl eines ZdP-Vorsitzenden Veto-Recht, wenn er Zweifel an der Redlichkeit, Integrität oder Ritterlichkeit des Kandidaten hat.

Abteilungsleiter haben bei ihrer Aufnahme in den ZdP dem Königreich Preußen öffentlich die Treue bei folgendem Eid zu schwören:
"Beim Blut meiner Väter, die für die Freiheit starben, leiste ich diesen Eid: Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Königreichs Preußen zu achten und zu verteidigen, stets ritterlich für das Recht und die Freiheit des Vaterlandes zu streiten und für die Zukunft und Wohlfahrt des preußischen Volkes in einem freien und selbstbestimmten Staat zu wirken."

Verstösse gegen diesen Eid werden vom ZdP auf Antrag mit einfachem Mehrheitsbeschluss festgestellt und mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Institut geahndet.

Abteilungen
Die Abteilungen des Instituts sind einzelnen Themenkomplexen gewidmet und gliedern sich jeweils in drei Ebenen:
- Abteilungsleiter/in (Preuße)
- Abteilungsmitglieder (Indigenat)
- offene Mitwirkungsebene (noch nicht nachgewiesene Deutsche)

Die Organisation der Abteilung obliegt dem Abteilungsleiter. Er hat dem ZdP regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, Bericht über seine Abteilung zu erstatten. Abteilungsleiter und Abteilungsmitglieder tragen volle persönliche Verantwortung dafür, dass sensible oder vertrauliche Informationen den nicht-nachgewiesenen Deutschen ihrer Abteilung nicht zugänglich sind. (Geheimhaltung!)

Gründungsabteilungen
Der Direktor des Instituts hat zur Gründung des Instituts zunächst die im folgenden beschriebenen Abteilungen angedacht. Es handelt sich um Vorschläge, die beliebig zu ergänzen sind und später auch auf regionale Ebenen heruntergebrochen werden können:

Regentschaft
Das deutsche Staatsoberhaupt, das Präsidium des Bundes mit dem Titel Deutscher Kaiser, steht gem. Artikel 11 der Reichsverfassung dem König von Preußen zu. Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 regelt die Regentschaft. Da alle Staatsgewalt vom König ausgeht, ist seine Person das zentrale Element. Solange der Thron Preußens leer ist, bleibt das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich handlungsunfähig. Darum muss es für Frieden, Freiheit und Souveränität heißen: Es lebe der König von Preußen, es lebe der Deutsche Kaiser!

Grenzkommando
Das Thema Grenzen ist europaweit hochaktuell. Das Staatsgebiet ist die erste elementare Grundlage eines Staates und bedingt die Gebietshoheit. Die Gebietshoheit der Bundesstaaten des Deutschen Reiches verbleibt bei den Bundesstaaten. Das Staatsgebiet ist der nach außen gegen andere Staaten abgegrenzte Teil der Erde, innerhalb dessen sich eine Herrschergewalt (im Namen des Königs!) ausschließend betätigt. Darum ist es unerlässlich, den Grenzverlauf des preußischen Staatsgebietes zu inspizieren und kenntlich zu machen. Dies ist wichtige Pionierarbeit. Wir wollen deutliche Zeichen setzen: Sie betreten das Staatsgebiet des Königreich Preußen!

Volkserfassung
Staatsvolk ist die zweite elementare Grundlage eines Staates. Die erste deutsche Volkszählung fand 1816 im Königreich Preußen statt. Im Jahr 2019 gibt es keinen Überblick über das preußische Staatsvolk (sprich deutsches Indigenat mit Wohnsitz im Gebiet des preußischen Staates). Diese Arbeit ist grundlegend, sowohl für die Geltendmachung völkerrechtlich verbriefter Rechte als auch für Wählerregister. Die Erfassung des preußischen Volkes ist ein hochsensibler Bereich, deshalb werden ausschließlich Preußen Zugang zu dieser Abteilung haben. Jedes Mitglied der Abteilung hat den Treue-Eid zu leisten. Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien sind zu erarbeiten.

Schulzending
Staatsgewalt ist die dritte und letzte elementare Grundlage eines Staates. Mit den Stadt- und Landgemeindeordnungen wurden weitgehende Herrschaftsrechte an die Kommunen und Gemeinden übertragen (Stichworte Subsidiaritätsprinzip und staatliche Selbstverwaltung). Gemeindereorganisation bedeutet die vollständige Wiederherstellung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit staatlicher Gebietskörperschaften. Sammlung und Aufbereitung von gültigen Stadt- und Landgemeindeordnungen für die preußischen Provinzen. Beschaffung von Kartenmaterial der Gemeindemarkungen. Ausarbeitung von Leitfäden zur Gemeindereorganisation.

Freiherr-vom-Stein-Akademie
Aufbereitung gültigen Rechts hinsichtlich der kommunalen wie übergeordneten Verwaltung und Justiz. Erarbeitung von Ausbildungsplänen/ Richtlinien für das Beamten- und Justizwesen.

Bismarcktum
Preußische Interessen international (Diplomatie)

Heinrich-von-Treitschke-Archiv
Sammlung, Auswertung, Aufarbeitung, Digitalisierung und Veröffentlichung von Büchern, Literatur und Schriften, die sich insbesondere mit Völker- und Staatsrecht sowie preußischer und deutscher Geschichte befassen. Das Preußische Institut hat hier bereits eine wichtige Arbeit geleistet, in dem das Lehrbuch "Emil Riedel - Reichsverfassungsurkunde" aus der deutschen Schrift (Fraktur) in lateinische Schrift portiert wurde um das gesamte Werk frei im weltweiten Netz zugänglich zu machen.

Polenfrage
Millionen tote deutschstämmige Preußen verlangen schonungslose Aufklärung. Wir wollen die Versöhnung, aber Versöhnung bedingt Wahrheit. Dies wird schmerzhaft für alle Beteiligten doch ohne Schmerz kann keine Heilung eintreten. Angesichts der gegenwärtigen Bedrohung Europas sind wir der festen Überzeugung, dass sich ein Band der Freundschaft und des Friedens zwischen Preußen und Polen knüpfen lässt. Dafür wollen wir wirken.

Luisenkreis
Im Andenken an Königin Luise von Preußen richtet sich diese Abteilung zuvörderst an das preußische Weibsvolk und den mit diesem traditionell verbunden Themen wie
- Geburtshilfe (Hebammenwesen)
- Kindererziehung und -pflege
- Familien- und Altenpflege
- Ernährung und Gesundheit
- Garten-, Natur- und Heilkunde

Ritterakademie
Wiederbelebung der ritterlichen Manneszucht, des vaterländischen Pflichtbewußtseins und der Königstreue..

Internat
Leitbilder und Lehrpläne für schulische Einrichtungen sowie Lehrerausbildung.

Freicorps
Anknüpfung an Traditionen des preußischen Militärs. Patria & gloria.

darüber hinaus angedachte Abteilungen in Stichpunkten:
- Denkmalpflege, -erhaltung und -neuerrichtung
- Jugendprogramme
- Liedgut und Chore
- Traditionelles Handwerk
- Leibesertüchtigung (Fussball?)
- Gefangenenhilfe
- Geldwesen
- Sozialwesen (Donar Box?)
- Fiskus
- Kunstmanufaktur/ Kunstsammlung
- Gesundheitswesen
- Energie/ Versorgung

Sonderabteilung: Preußenjournal
Das Preußenjournal (https://preussenjournal.net) wird als Medienabteilung die dringend erforderliche Öffentlichkeitsarbeit leisten. In Wort, Schrift, Bild, Ton und Film wird es zunächst als Internetmedium die Anliegen und Arbeit des Instituts dokumentieren, geschichtliche und rechtliche Aufklärungsarbeit leisten und dazu beitragen den Erben Preußens im deutschen Volke ihr legitimes Erbe bewußt zu machen. Beispiele dafür gibt es hier → https://www.bitchute.com/channel/preussischesinstitut/

Im zweiten Schritt ist die Einrichtung einer Nachrichtenredaktion denkbar, die das tagesaktuelle Geschehen aus preußischem Sichtwinkel beleuchtet.

Verantwortlich für das Preußenjournal zeichnet der Chefredakteur (Preuße), der vom Direktor vorgeschlagen und vom ZdP mit einfachem Mehrheitsbeschluss bestätigt wird. Die Organisation des Preußenjournals obliegt dem Chefredakteur in eigener Regie. Zur Veröffentlichung von Beiträgen im Namen des Preußenjournals ist die Freigabe des Chefredakteurs erforderlich. Der Chefredakteur als Abteilungsleiter ist Mitglied im ZdP und hat den Treue-Eid zu leisten.

Alle Beiträge, die im Namen des Preußenjournals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, müssen ein eindeutig zuzuordnendes Kürzel tragen, das den Urheber des Beitrags kennzeichnet. Die Einhaltung gültigen Rechts insbesondere bei strafbaren Handlungen wie üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung obliegt dem Urheber, der per Kürzel verantwortlich zeichnet. Im Übrigen berufen wir uns auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 27 der Verfassung des Königreich Preußen, die Durchsetzung wird vom ZdP vertreten.

Mitarbeit
Außer den Abteilungsleitern steht es jedem offen, sich in beliebig vielen Abteilungen zu engagieren. Ob das Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden. Abteilungsleiter haben sich ausschließlich auf ihre Abteilung und die Mitarbeit im ZdP zu konzentrieren.

Institutsschatz
Das preußische Institut finanziert sich ausschließlich über Spenden, die den Institutsschatz bilden. Zur Verwaltung des Institutsschatzes wird vom ZdP ein Schatzmeister gewählt. Wählbar ist jeder Preuße, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.

Dem Schatzmeister obliegt die Pflicht, Einnahmen und Ausgaben im Schatzbuch zu vermerken. Für jeden Buchungsvorgang im Schatzbuch bedarf es der Bezeugung durch zwei Preußen, die mit ihrer Unterschrift den Schatzbuchvorgang bestätigen (Sechs-Augen-Prinzip). Auszahlungen bedürfen der Zustimmung des ZdP. Abteilungsleiter richten Auszahlungswünsche an den ZdP, der über die Verwendung des Schatzes entscheidet. Der Schatzmeister hat den Schatzbestand regelmäßig, mindestens einmal im Monat, schriftlich an den ZdP zu melden. Der Schatzmeister hat den Treue-Eid zu leisten.

Abteilungen sind berechtigt, eigenverantwortlich Spenden zu sammeln, hierfür gilt das Sechs-Augen-Prinzip. Die gesammelten Spenden sind dem Schatzmeister zu überantworten.

 

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